Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Die Dauer des Klassenspezifischen Zusatzstoffes für die jeweiligen Klassen beträgt:
Klasse AM: 2 Doppelstunden
Klasse A, A1, A2: 4 Doppelstunden
Klasse B: 2 Doppelstunden
Klasse C1: 6 Doppelstunden
Klasse C1 (Vorbesitz D1): 2 Doppelstunden
Klasse C1 (Vorbesitz D): 2 Doppelstunden
Klasse C: 10 Doppelstunden
Klasse C: (Vorbesitz C1): 4 Doppelstunden
Klasse C: (Vorbesitz D1): 4 Doppelstunden
Klasse C: (Vorbesitz D): 2 Doppelstunden
Klasse CE: 4 Doppelstunden
Klasse L: 2 Doppelstunden
Klasse T: 6 Doppelstunden
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf Deiner persönlichen Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über Deine einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A, A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse C sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse C1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse C1E sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Beim Erwerb der Klassen C1 und C1E bzw C und CE in einem Ausbildungsgang weichen die o.g Sonderfahrten von der Anzahl her ab.
Für die Klasse M, L, T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bist Du bereits im Besitz einer anderen Führerscheinklasse, reduzieren sich die Grundunterrichtsstunden auf 6 Doppelstunden.