45 Km/h Roller mit 15 Jahren
Rollerführerschein AM für 45 km/h Roller bereits mit 15 Jahren!!! nicht wie bisher mit 16.
Bei Fragen einfach anrufen oder zu den Unterrichtszeiten vorbei kommen.
Wir freuen uns auf Dich und verhelfen Dir schnell zu mehr Freiheit und Unabhängigkeit.
Das Team von Grüni´s Fahrschule
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.
Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.
Der unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A hat Vorteile:
Viele unserer ehemaligen Klasse A1 Fahrschüler haben nach einiger Zeit den Wunsch größere Motorräder zu fahren und entscheiden sich dann doch noch für Klasse A.
Der Aufwand und die Kosten für Klasse A2 oder A sind etwas höher als bei Klasse B mit Schlüsselzahl 196.