TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG Münster, 26.08.2022                Aktuelle Situation FE in der Region Westfalen Sehr geehrte Damen und Herren, die Situation im Bereich Fahrerlaubnis ist im Augenblick angespannt. Der Nachholbedarf im Ausbildungsbetrieb schlägt sich in sehr hohen Prüfungsanforderungen nieder. Nach den vielen Monaten der Pandemie möchte niemand mehr das Thema Corona hören. Die scheinbare Normalität, Wegfall der Masken- und Testpflicht im Alltag und die schwindende Berichterstattung in den Medien trägt dazu bei, dass das Thema nicht mehr präsent ist. Dem gegenüber sind jedoch die Fallzahlen so hoch wie nie und in den meisten Fällen resultiert daraus, je erkranktem Mitarbeiter, ein Arbeitsausfall von 5-10 Tagen. Branchen mit einem regelmäßigen Kundenkontakt, sind von dieser Problematik besonders betroffen. Aktuell sind die krankheitsbedingten Ausfälle - nicht nur durch Corona - bei unserem eigenen Personal sehr hoch. Es trifft uns immer wieder sehr lokal, so dass kurzfristig Engpässe an Stellen entstehen, die zuvor gut liefen. Da sich diese Situation auch in den anderen Arbeitsgebieten spiegelt, ist eine Aushilfe aus diesen Gebieten nicht bzw. nur sehr bedingt möglich. Damit diese Ausfälle nicht zu einem kompletten Ausfall der Prüfungen führen, ist neben der Planung der neuen Prüfungen auch immer eine Umplanung der anstehenden Prüfungen notwendig. Diese Situation ist für uns nicht zufriedenstellend und stellt uns in der Disposition vor große Herausforderungen. Im Augenblick sind jedoch ein kürzerer Planungsvorlauf und eine Verschiebung von bestätigten Terminen nicht zu verhindern. Und das, obwohl zugunsten von Fahrerlaubnisprüfungen wiederholt Prüfstellen geschlossen werden. Den substanziellen Marktverlust in diesem Segment nehmen wir in Kauf, da wir uns unserer Verantwortung im Bereich der Fahrerlaubnisprüfungen bewusst sind. Mit freundlichen Grüßen TÜV NORD Mobilität Region Westfalen>

  45 Km/h Roller mit 15 Jahren

 

Rollerführerschein AM für 45 km/h Roller bereits mit 15 Jahren!!! nicht wie bisher mit 16.

Bei Fragen einfach anrufen oder zu den Unterrichtszeiten vorbei kommen.

Wir freuen uns auf Dich und verhelfen Dir schnell zu mehr Freiheit und Unabhängigkeit.

Das Team von Grüni´s Fahrschule

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren

Rechtliches

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.

 

Klasse A2 oder A als Alternative

Der unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A hat Vorteile:

  • Du kannst ohne erneute Ausbildung Zweiräder aller Größen und Stärken fahren.
  • Du darfst im Ausland fahren.

 

Viele unserer ehemaligen Klasse A1 Fahrschüler haben nach einiger Zeit den Wunsch größere Motorräder zu fahren und entscheiden sich dann doch noch für Klasse A.

Der Aufwand und die Kosten für Klasse A2 oder A sind etwas höher als bei Klasse B mit Schlüsselzahl 196.

 

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
  • Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen
  • Nach der Fahrerschulung muß die Änderung am Straßenverkehrsamt noch von Dir eingetragen werden lassen!

Hier findest DU uns

Grüni´s Fahrschule

Stromberger Str. 22

59269 Beckum

 

Telefon:

Inhaber und Fahrlehrer:

Thomas Grünert

+49 170 89 00 381

 

Bürozeiten

 

Aktuelles

Beckum

Di     18:00 - 20:00 Uhr

Do    18:00 - 20:00 Uhr

Unterricht jeweils von

18:30 - 20:00

In allen Schulferien nur

Do 18:00 - 20:00 Uhr

 

     Sonderöffnungszeiten

                    nach

            Vereinbarung

Aktuelles

Rollerführerschein für 45 km/h bereits mit 15 Jahren!!!

Schulung auf Elektrofahrzeug!!!

Führerschein mit 17

Wir unterrichten Dich, damit DU Deinen Führerschein bereits mit 17 Jahren in den Händen hast.

Auch mit BE (Anhänger möglich)

Druckversion | Sitemap
© Grünis Fahrschule Inh. Thomas Grünert

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.